Mit der Gemeinschaftsinitiative B5 wird in Nordrhein-Westfalen ein landesweites Übergangsmanagement zur beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen angeboten.
Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen stellen sich dieser Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung.
Das Resozialisierungskonzept des Strafvollzuges und die Integrationsstrategie der Bundesagentur für Arbeit sollen für die Zielgruppe „Gefangene und Haftentlassene“ besser als bisher aufeinander abgestimmt und umgesetzt werden.
Dies geschieht zum einen durch die gemeinsame Entwicklung standardisierter Verfahrens- und Kooperationsregeln sowie zum anderen durch die gemeinsame Umsetzung und ggf. Ko-Finanzierung spezifischer Maßnahmenangebote innerhalb und außerhalb des Strafvollzuges.
Zur Erreichung der Kooperationsziele werden in der Gemeinschaftsinitiative fünf Basismodule (B5) mit den folgenden Teilzielen angeboten:
■ B1: Berufsorientierung insbesondere bei jungen Gefangenen verbessern
■ B2: Berufliche Qualifizierung im Vollzug arbeitsmarktnah weiterentwickeln
■ B3: Beschäftigungsvermittlung im Übergang aus der Haft in die Freiheit intensivieren
■ B4: Beschäftigungsstabilisierung durch flankierende Hilfen für Haftentlassene sichern
■ B5: Beschäftigungsanalysen zur Erfolgskontrolle und Programmsteuerung durchführen
Die Verknüpfung der einzelnen Module, für die jeweils unterschiedliche Zugangskriterien gelten, wird auf der Grundlage des Handlungskonzeptes Case Management durchgeführt.
Zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Gemeinschaftsinitiative B5 wurde ein Beirat eingerichtet, dem Vertreterinnen und Vertreter des Justizministeriums NRW, der Regionaldirektion NRW, der Bundesagentur für Arbeit und des Kriminologischen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (KrimD NRW) angehören.
Die Gemeinschaftsinitiative B5 wird justizseitig von einer Steuerungsgruppe bestehend aus Bediensteten des KrimD NRW sowie des Fachbereichs Sozialdienst im Justizvollzug strategisch gesteuert.