Die Gemeinschaftsinitiative B5 wurde auf der Grundlage der rechtspolitischen Ziele der Landesregierung entwickelt und basiert auf diversen Vorläuferprojekten, die der Kriminologische Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Auftrag von und in Zusammenarbeit mit dem Landesjustizministerium sowie diversen Institutionen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene konzipiert, koordiniert und evaluiert hat.
Die Gemeinschaftsinitiative B5 integriert erfolgreich getestete Elemente dieser Vorläufermodelle zu einem modular aufgebauten (Wieder-)Eingliederungsprogramm, das allen geeigneten Gefangenen in allen Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen angeboten wird.
Dabei werden in den Anstalten jeweils unterschiedliche Module vorgehalten, die an die Zuständigkeiten der beteiligten Justizvollzugsanstalten, die Altersstruktur der jeweiligen Vollzugspopulation und die Erfordernisse der regionalen Arbeitsmärkte im Umkreis der JVAen bzw. am Wohnort der Haftentlassenen orientiert sind und die durch ein einheitlich strukturiertes Übergangsmanagement zur beruflichen (Re-)Integration unter Einbeziehung aller relevanten Institutionen verbunden werden.
Die einzelnen Module beziehen sich auf unterschiedliche Aufgaben und Verfahrensschritte im Prozess der beruflichen (Re-)Integration und beinhalten die im Folgenden skizzierten Elemente.