Gemeinschaftsinitiative B5
 

B4 - Beschäftigungsstabilisierung

Integration des Handlungskonzeptes Case-Management in die Vollzugs- und Nachsorgeaktivitäten zur Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration von (ehemaligen) Gefangenen.

B4 knüpft unmittelbar an die Ergebnisse der landesweiten Arbeitsgruppe „Übergangsmanagement“ sowie an die Integrationsstrategie der Bundesagentur für Arbeit an:
Beantragung/Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt und Beratungsleistungen an der Schnittstelle von Strafvollzug und Freiheit, Abstimmung von Wiedereingliederungsplänen (Justiz) und Eingliederungsvereinbarungen (BA) im Sinne einer Beschäftigungsstabilisierung und zur Vermittlung flankierender Maßnahmen durch Nachsorgestellen, Bewährungshilfe, Jobcenter und weiteren Akteuren (Freie Straffälligenhilfe, soziale Dienste, Beratungsstellen usw.) mit einem besonderen Fokus auf den Problemlagen Sucht, Schulden und Wohnungslosigkeit.

Beschäftigungsstabilisierung durch flankierende
Hilfen für Haftentlassene sichern