Gemeinschaftsinitiative B5
 

3 - Beschäftigungsvermittlung

Integration der arbeitsmarktorientierten Entlassungsvorbereitung in das Behandlungsangebot aller beteiligten Vollzugsanstalten.

B3 beinhaltet die in den Anstalten justizseitig eingerichteten Angebote zur Arbeits- und Ausbildungsplatzvermittlung.
 Bewerbungstraining; Profiling nach dem 4-Phasen-Modell (4PM); (erstmalige) Arbeits- und Ausbildungsplatzvermittlung schon während der Haft, aber auch in der Nachsorge, wo  bei Bedarf auch eine (erneute) Stellenvermittlung erfolgt, z.B. bei Beschäftigungsabbrüchen oder Beendigung befristeter Beschäftigungsverhältnisse; Kooperation mit dem Arbeitgeberservice.

Diese Aktivitäten sollen durch Akquise von Stellenangeboten und kontinuierliche Stellensuchläufe in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ergänzt werden. Neben der Vermittlung (ehemaliger) Gefangener in Arbeit wird dabei auch eine weitere Verbesserung des Übergangs aus der Haft in (Folge-)Qualifizierungsmaßnahmen angestrebt, die externe Bildungsträger in den jeweiligen Entlassungsregionen anbieten und die (auch) von der B5-Zielgruppe genutzt werden können.

Dies schließt ausdrücklich eine Vernetzung mit regional bestehenden Angebotsstrukturen im Übergangssystem Schule – Beruf ein.

Beschäftigungsvermittlung im Übergang
aus der Haft in die Freiheit intensivieren