Gemeinschaftsinitiative B5
 

B5 - Regionen

Das Land Nordrhein-Westfalen wird im Rahmen der praktischen Durchführung der Gemeinschaftsinitiative B5 in fünf Regionen aufgeteilt, im Folgenden B5-Regionen genannt, in denen Entlassungsvorbereitung (B3-Beschäftigungsvermittlung) und Nachsorge (B4-Beschäftigungsstabilisierung) angeboten wird. Die Regionen eins und vier werden durch justizinternes Personal besetzt und die Regionen zwei, drei und fünf werden von externen Auftragnehmer durchgeführt.

Die regionale Aufteilung der einzelnen B5-Regionen sowie die Verteilung der Justizvollzugsanstalten auf diese Regionen werden im Folgenden beschrieben:

Region 1: Düsseldorf / Bergisches Land
mit den JVAen Düsseldorf, Moers-Kapellen, Remscheid, Willich I, Willich II, Wuppertal-Ronsdorf und Wuppertal-Vohwinkel.
Die für diese Region vorgesehenen Nachsorgebüros werden in Düsseldorf und in Wuppertal betrieben.

Region 2: Ruhrgebiet / Niederrhein
mit den JVAen Duisburg-Hamborn, Essen, Geldern, Gelsenkirchen und Kleve.
Die für diese Region vorgesehenen Nachsorgebüros werden in Duisburg und in Gelsenkirchen betrieben.

Region 3: Ruhrgebiet / Sauerland
mit den JVAen Attendorn, Bochum und Bochum-Langendreer, Castrop-Rauxel, Dortmund, Hamm, Iserlohn, Schwerte und Werl.
Die für diese Region vorgesehenen Nachsorgebüros werden in Dortmund (Ost) und Bochum (West) betrieben.

Region 4: Rheinland
mit den JVAen Aachen, Euskirchen, Heinsberg, Köln, Rheinbach und Siegburg.
Die für diese Region vorgesehenen Nachsorgebüros werden in Aachen und Köln betrieben.

Region 5: (Ost-)Westfalen-Lippe
mit den JVAen Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne, Detmold, Herford, Hövelhof und Münster.
Die für diese Region vorgesehenen Nachsorgebüros werden in Bielefeld und Münster betrieben.